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Verfassung des Freistaates Bayern
Vom
2. Dezember 1946
Angesichts des Trümmerfeldes, zu dem eine Staats- und Gesellschaftsordnung
ohne Gott, ohne Gewissen und ohne Achtung vor der Würde des Menschen die Überlebenden
des zweiten Weltkrieges geführt hat,
in dem festen Entschlusse, den kommenden deutschen Geschlechtern die Segnungen
des Friedens, der Menschlichkeit und des Rechtes dauernd zu sichern,
gibt sich das Bayerische Volk, eingedenk seiner mehr als tausendjährigen
Geschichte, nachstehende demokratische Verfassung.
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