Genetische Daten

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Datenschutz für genetische Daten

 

Entwicklung eines umfassenden und nachprüfbaren Datenschutzkonzepts
in der
 Pharmakogenetik

 

Datenschutz für genetische Daten - ein wichtiges Thema, das immer aktueller wird, je mehr sich Industrie, Forschung und Entwicklung mit der Gentechnik in all ihren Varianten beschäftigen. Wäre es da nicht sinnvoll und notwendig, ein Konzept für den Schutz genetischer Daten zu entwickeln, dieses von unabhängiger Stelle überprüfen zu lassen und umzusetzen, bevor mit dem Sammeln und der Auswertung solcher Daten angefangen wird?

Genau zu diesem Schritt hat sich die Schering AG in Berlin für ihren Bereich Pharmakogenetische Forschung entschlossen. Am 24. Juni 2004 wird der Lohn der Mühe geerntet: Vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) wird an diesem Tag das Datenschutzaudit (nach § 43(2) LDSG) für ein Konzept zum Schutz von genetischen Daten in der pharmakogenetischen Forschung verliehen. Empfänger ist das Institut für Informatik der Universität Kiel (Prof. Dr.-Ing. Norbert Luttenberger), das im Auftrag von Schering die Federführung bei der Entwicklung eines umfassenden und nachprüfbaren Datenschutzkonzepts übernommen hat. Beide Partner haben das Konzept in enger Zusammenarbeit kooperativ entwickelt. Die Schering AG plant jetzt, dieses Konzept in ihrem Forschungsbereich Pharmakogenetik (unter Mitwirkung durch die Universität) umzusetzen, um jeden Missbrauch genetischer Daten von vornherein auszuschließen.

Das ULD kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass die geplanten technischen und organisatorischen Maßnahmen "die Wahrung des Datenschutzes auch langfristig sicherstellen, [...] einen Sicherheitsstandard gewährleisten, der über die bisherige Praxis hinausgeht, und [...] geeignet sind, das Vertrauen von Probanden in den langfristigen Schutz der eigenen personenbezogenen Daten im Rahmen der pharmakogenetischen Arzneimittelforschung zu stärken." Das betrachtet man bei Schering als eine gute Basis dafür, die Patienten, die um die Teilnahme an pharmakogenetischen Untersuchungen gebeten werden, vom sachgerechten und geschützten Umgang mit ihren Daten überzeugen zu können.

Das vom ULD entwickelte Angebot zur Zertifizierung von Datenschutzkonzepten bekommt mit der Verleihung dieses Audits an die Universität Kiel und damit mittelbar an die international tätige Schering AG eine über Schleswig-Holstein hinausweisende Bedeutung. Aber auch für Schleswig-Holstein selbst beinhaltet das Datenschutzaudit positive wirtschaftliche Impulse, da an der Konzeptentwicklung und -umsetzung nicht nur die Schering AG, die CAU Kiel und das ULD beteiligt waren und sind, sondern auch das Labor für Klinische Forschung in Kiel-Raisdorf (LKF) und die Datenzentrale Schleswig-Holstein in Kiel-Altenholz (DZ-SH). Die Informatik der Universität Kiel konnte ihre praxisorientierte Arbeitsweise eindrucksvoll unter Beweis stellen und erwartet nun, dass auch andere Stellen, die sich mit genetischen Daten befassen, auf das vorliegende Know-how zurückgreifen.

Der Schutz personenbezogener genetischer Daten hat in der Pharmakogenetik einen hohen Stellenwert. Genetische Daten erlauben in gewisser Weise einen Blick in die Zukunft; so können sie die Prognose bestimmter Erkrankungen ermöglichen, und sie können auch bei der Beantwortung der Frage hilfreich sein, ob mit den vorhandenen Behandlungsansätzen eine erfolgreiche Therapie zu erwarten ist. Die Verantwortung für den Schutz genetischer Daten wird bei Schering sehr ernst genommen. Deshalb hat Schering vor ca. einem halben Jahr die Initiative zur Erarbeitung und Auditierung eines Datenschutzkonzepts ergriffen.
 

 

Hintergrund: Pharmakogenetik

Die Pharmakogenetik dient der Verbesserung von Arzneimitteltherapien; dabei geht es einerseits um das Auffinden statistischer Zusammenhänge zwischen genetischer Information und Behandlungserfolg, andererseits ist es das Ziel, auf Grund genetischer Muster auf das Individuum abgestimmte Entscheidungshilfen für die Therapieauswahl zu geben bzw. Therapieerfolg oder -verträglichkeit vorherzusagen. Die Pharmakogenetik zielt also nicht auf die Diagnose von genetisch bedingten Erkrankungen, sondern auf die genetischen Grundlagen von optimierter Therapie einer bereits vorliegenden Erkrankung.

Durch die Pharmakogenetik sollen außerdem langfristig die Kosten für die Medikamentenentwicklung gesenkt und neue "Angriffspunkte" für Medikamente im menschlichen Körper gesucht werden. Es ist das Ziel nahezu aller weltweit durchgeführten entsprechenden Forschungsbemühungen, die Anzahl der bekannten targets für Medikamente von ca. 500 auf über 10.000 zu erhöhen. Die Pharmakogenetik untersucht dazu Gruppen von Patienten mit bestimmten Krankheiten oder bestimmte Populationen und führt bei diesen Probanden ein sog. SNP-Profiling durch, d.h. die Analyse von SNP-Mustern im Genom. (SNP bedeutet Single Nucleotide Polymorphism und bezeichnet die Veränderung einzelner Basenpaare im Genom.) Das sog. SNP Consortium stellt dazu fest: "This [knowledge on SNPs] ..., should speed the identification of biomedically important genes as novel targets for diagnostic and therapeutic intervention." (Nature 409, 15 (Feb. 2001), 928-933)
 

Hintergrund: Genetische Daten

Obwohl sich das Forschungsinteresse der Pharmakogenetik nicht auf das Genom einzelner identifizierbarer Individuen richtet, sondern auf statistische Zusammenhänge zwischen Genom, klinischen Daten und Arzneimittelwirksamkeit, hat der Schutz personenbezogener genetischer Daten in der pharmakogenomischen Forschung einen sehr hohen Stellenwert, da es sich bei genetischen Daten immer um besondere Daten handelt:

Gene können Auskunft über Anlagen und Dispositionen zu bestimmten Krankheiten geben. Das Ob und Wann des tatsächlichen Eintritts der Krankheit kann von vielen weiteren Faktoren abhängen, doch können genetische Daten über eine Krankheitsanlage zu Diskriminierungen führen: Im Bewusstsein der Gesellschaft bedeuten sie einen bleibenden Makel - und dies selbst dann, wenn die Wahrscheinlichkeit des Krankheitseintritts niedrig ist. Wäre Ronald Reagan Präsident der USA geworden, wenn im Wahlkampf eine Erbanlage zur Alzheimer-Krankheit bekannt geworden wäre?

Obwohl eine genetische Anlage, selbst wenn sie zu einem Datensatz "objektiviert" worden ist, viel unbestimmter bleibt als eine faktische Krankheitsdiagnose, können genetische Daten über Krankheitsanlagen das Lebensgefühl eines Menschen vom Zeitpunkt der Kenntnis bis zum Tod prägen. Das gilt auch für den Fall, dass die Anlage sich gar nicht manifestiert, die betroffene Person also gesund bleibt.

"Betroffener" ist bei genetischen Daten nicht nur diejenige Person, deren Genom analysiert wird. Betroffen sind zugleich die Blutsverwandten, die von der Genomuntersuchung möglicherweise gar nichts wissen. Das Analyseergebnis macht zumindest teilweise Aussagen auch über sie.

Die genetische Ausstattung eines Menschen ist individuell und einmalig. Genetische Daten lassen sich nicht wie andere körperliche Eigenschaften von Menschen wie z.B. die Augenfarbe, Gewicht, Größe usw. einfach anonymisieren (d.h. in einer genügend großen "Anonymitätsgruppe" von ähnlichen oder sogar gleichen Merkmalsausprägungen verstecken), da sie ähnlich wie die Fingerabdrücke einem Individuum eineindeutig zugeordnet werden können

Quintessenz ist, dass genetische Daten eines besonderen Schutzes bedürfen, egal, ob diese im Bereich der medizinischen Behandlung, der Forschung oder der Arzneimittelentwicklung genutzt werden. Für die Pharmakogenetik können nur dann genügend Probenspender gefunden und damit die bestehenden Potenziale ausgeschöpft werden, wenn durch klare Datenschutzbedingungen gewährleistet wird, dass das zur Verfügung gestellte Datenmaterial streng zweckgebunden und vertraulich behandelt wird. Es muss von vornherein ausgeschlossen werden, dass den Probenspendern durch ihren Beitrag für die Wissenschaft Nachteile entstehen.

Mit der Verleihung des Datenschutzaudits wird vom ULD bescheinigt, dass diese Ziele mit dem Konzept der CAU erreicht werden. Das Konzept sieht eine dreifache Pseudonymisierung der Blut- und Gewebeproben über ein elektronisches Verfahren vor, bevor diese in einer Probenbank für Untersuchungszwecke deponiert werden. Das Verfahren ist so gestaltet, dass selbst bei einem teilweisen Bruch der Vertraulichkeit durch einzelne Beteiligte eine Reidentifizierung der Proben nicht möglich ist. Zugleich gewährleistet das Verfahren, dass die Proben sowie klinische Berichte unter bestimmten Bedingungen einander zugeordnet werden können. Ferner kann im Fall eines Widerspruchs des Probenspenders auch nach erfolgter Pseudonymisierung eine Vernichtung seiner Proben durchgeführt werden. Damit wird die wissenschaftliche pharmakogenetische Arbeit ungehindert ermöglicht und zugleich der Schutz der persönlichen Daten der Probenspender umfassend gewährleistet.

 

Hintergrund: AG Kommunikationssysteme des Instituts für Informatik der CAU Kiel

Die Arbeitsgruppe Kommunikationssysteme (AG Komsys) wurde im Okt. 2000 im Institut für Informatik u. Praktische Mathematik der CAU Kiel eingerichtet und wird seit diesem Zeitpunkt von Prof. Dr.-Ing. Norbert Luttenberger geleitet. In drei Arbeitsbereichen setzt sich die AG Komsys intensiv mit Themen aus dem Bereich "Angewandte IT-Sicherheit" auseinander.

Der erste Arbeitsbereich heißt "Nomadic Computing". Es geht dabei um ein neuartiges Konzept für Serversoftware, mit deren Hilfe mobilen Benutzern ein sicherer Zugang zu schützenswerten Daten gewährt werden kann. Die entwickelte Technik ermöglicht einen fallweisen Ausgleich zwischen den Interessen des zugriffswilligen mobilen Benutzers auf der einen Seite und des Besitzers der jeweiligen Datenbestände auf der anderen Seite. Die entsprechenden Arbeiten wurden in den Jahren 2000-2001 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft im Rahmen ihres Schwerpunktprogramms "Sicherheit in der Informations- und Kommunikationstechnik" gefördert. Im Jahre 2002 konnte auf der CeBIT in Hannover der Öffentlichkeit ein entsprechender Server-Prototyp erfolgreich präsentiert werden.

Der zweite Arbeitsbereich beschäftigt sich mit Middleware-Systemen für die Kommunikation zwischen kleinen und kleinsten Geräten. Auch in diesem Arbeitsbereich erfolgt seit Mai 2002 eine Förderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft und zwar im Rahmen des SWARMS-Projekts, das Bestandteil des DFG- Schwerpunktprogramms "Basissoftware für selbstorganisierende Infrastrukturen für vernetzte mobile Systeme" ist. Die erste Version eines in diesem Projekt erstellten Softwaresystems für die automatische Generierung von hocheffizienten XML-Parsern kann auf der Internet-Seite <www.swarms.de> praktisch erprobt werden.

Der dritte Arbeitsbereich heißt "Innovativer Datenschutz für medizinische, insbesondere genetische Daten". Dieses Gebiet wird in Kooperation mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der CAU Kiel (Prof. Dr. Trunk) und dem Forschungsschwerpunkt Technikfolgenabschätzung der Universität Hamburg (Fr. Prof. Dr. Kollek) bearbeitet. Es ist das Ziel, den Datenschutz durch den Einsatz von kryptographischen Techniken und Pseudonymisierungstechniken zu unterstützen und die entsprechenden Verfahren in rechtlich-organisatorische Zusammenhänge einzubetten. Praktische Arbeiten erfolgen in Zusammenhang mit dem Aufbau einer Datenschutzinfrastruktur für die pharmakogenomische Forschung für die Schering AG. Diese Arbeiten werden in Kooperation mit dem ULD durchgeführt.
 

Hintergrund: Datenschutzaudit des ULD

Das Datenschutzaudit nach § 43 Abs. 2 LDSG ist derzeit das einzige gesetzlich geregelte förmliche Auditverfahren, mit dem öffentliche Stellen ihr IT-Konzept auf dessen Vereinbarkeit mit dem Datenschutzrecht überprüfen lassen können. Das im Jahr 2000 eingeführte Instrument wurde inzwischen bei mehreren Stellen in Schleswig-Holstein erfolgreich angewendet, u. a. bei Kommunen des Landes und beim Schleswig-Holsteinischen Landtag. Das Audit versteht sich als ein Instrument des präventiven Datenschutzes, mit dem Datenschutz als ein positiver Wettbewerbsfaktor wirken soll. Das Interesse der Schering AG an der Durchführung eines Audits zeigt, dass dieses Konzept aufgeht. Die Tatsache, dass es nur in Schleswig-Holstein ein Datenschutzaudit gibt, hat zur Vergabe von Aufträgen durch den Schering-Konzern an schleswig-holsteinische Firmen und Stellen geführt.
 

Kurzbiographie

Prof. Dr.-Ing. Norbert Luttenberger studierte Elektrotechnik an der Technischen Universität Braunschweig. Er startete seine berufliche Karriere als Entwicklungsingenieur bei der Siemens AG im Bereich Automatisierungstechnik in Erlangen, wo er von 1977-84 tätig war. Er wechselte dann an das Institut für Mathematische Maschinen und Datenverarbeitung der Universität Erlangen-Nürnberg, um dort 1989 zum Dr.-Ing. promoviert zu werden. Danach arbeitete als leitender wissenschaftlicher Berater in den Abteilungen für Multimediakommunikation und für mobile Datenkommunikation des Wissenschaftlichen Zentrums der IBM in Heidelberg. 1995 wurde er auf eine Professur für Datenübertragung und Netzwerke an die Fachhochschule Gelsenkirchen berufen, und 2000 folgte ein Ruf auf die Professur für Kommunikationssysteme an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.
 

Kontakt

Prof. Dr.-Ing. Norbert Luttenberger
Unabhängiges Landeszentrum Institut für Informatik und Praktische Mathematik für Datenschutz
Schleswig-Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Holstein
Tel.: 0431-880-7291
24103 Kiel
Holstenstraße 98
nl@informatik.uni-kiel.de

 

Quelle

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

 

 

 

 


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22.11.2011