Urteil gegen Deutsche Post

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Presseinformation

Bonner Generalanzeiger

23. April 2003


Verspätete Zustellung eines Angebots

Bauunternehmen verklagt Deutsche Post AG

Ein Bauunternehmer aus Baden-Württemberg hat ein Angebot für die Sanierung eines Hochbehälters für ein Wasserwerk erarbeitet und rechtzeitig mit der Post auf den Weg geschickt.

Dieser betrug ca. 40 km bis in die Nachbargemeinde. Die Post versprach die Anlieferung am Folgetag bis spätestens 9 Uhr (Zustellungszusage beim Empfänger). Submission war um 10 Uhr. Die Sendung kam nicht pünktlich an. Der Bauunternehmer wurde wegen Fristversäumnis als Bewerber ausgeschlossen. Dummerweise hatte er das günstigste Angebot erarbeitet.

Er hat daraufhin die Deutsche Post AG auf Entschädigung verklagt.

Das Urteil:
Die Kammer war der Meinung, dass die Deutsche Post AG hier in der Verantwortung ist. Man einigte sich auf einen Vergleich. Der Bauunternehmer bekommt von der Post 25.000 €.

Der Hintergrund:
Die Ausschreibung hat den Weg Absender bei Ulm – Stuttgart – Kassel – Empfänger in Ulm zurück gelegt. Das Argument der Post - ein Unfall auf der A7 bei Kassel sei verantwortlich für die Verspätung und als höhere Gewalt anzusehen - wurde als nicht nachvollziehbar gewertet. Das ist einsichtig: Ein Radkurier hätte sicher nicht die A7 benutzt.


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22.11.2011