Presseinformation
Bonner Generalanzeiger
23. April 2003
Verspätete Zustellung eines
Angebots
Bauunternehmen verklagt Deutsche Post AG
Ein Bauunternehmer aus Baden-Württemberg hat ein
Angebot für die Sanierung eines Hochbehälters für ein Wasserwerk erarbeitet und
rechtzeitig mit der Post auf den Weg geschickt.
Dieser betrug ca. 40 km bis in
die Nachbargemeinde. Die Post versprach die Anlieferung am Folgetag bis
spätestens 9 Uhr (Zustellungszusage beim Empfänger). Submission war um 10 Uhr.
Die Sendung kam nicht pünktlich an. Der Bauunternehmer wurde wegen
Fristversäumnis als Bewerber ausgeschlossen. Dummerweise hatte er das günstigste
Angebot erarbeitet.
Er hat daraufhin die Deutsche Post AG auf Entschädigung
verklagt.
Das Urteil:
Die Kammer war der Meinung, dass die Deutsche Post AG hier in der
Verantwortung ist. Man einigte sich auf einen Vergleich. Der Bauunternehmer
bekommt von der Post 25.000 €.
Der Hintergrund:
Die Ausschreibung hat den Weg Absender bei Ulm – Stuttgart – Kassel –
Empfänger in Ulm zurück gelegt. Das Argument der Post - ein Unfall auf der A7
bei Kassel sei verantwortlich für die Verspätung und als höhere Gewalt anzusehen
- wurde als nicht nachvollziehbar gewertet. Das ist einsichtig: Ein Radkurier
hätte sicher nicht die A7 benutzt.
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