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Projekt AN.ONAN.ON erneut gegen Bundeskriminalamt erfolgreich04.11.2003LG Frankfurt gibt AN.ON Recht - Zum dritten MalDas Landgericht Frankfurt (Az.: 5/8 Qs 26/03) hat nun auch in der dritten
gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen dem BKA und den Betreibern des
Anonymisierungsdienstes AN.ON zugunsten von AN.ON entschieden. Ebenso wie bei
den beiden vorangegangenen Entscheidungen einer anderen Kammer des LG Frankfurt
(Az.: 5/6 Qs 47/03) wurde die Rechtsauffassung von AN.ON bestätigt.
Nachdem die Projektpartner mit allen Rechtsmitteln gegen die Ermittlungshandlungen des BKA erfolgreich waren, sehen sie sich in ihrer Absicht bestärkt, den Nutzern des AN.ON-Dienstes ein wirksames technisches Instrument an die Hand zu geben, das sich vollständig auf dem Boden des Rechts bewegt. Die Entscheidungen der 6. und 8. Kammer des Landgerichts Frankfurt zeigen, dass das Vorgehen des BKA gegen AN.ON auch nach Auffassung der Gerichte nicht im Einklang mit der Strafprozessordnung stand. Die Projektbetreiber haben nunmehr das BKA und die Staatsanwaltschaft
Frankfurt am Main aufgefordert, den fraglichen Protokolldatensatz zurückzugeben
und seine Löschung in den polizeilichen Datensammlungen zu bestätigen.
Gleichzeitig haben die Projektpartner den zuständigen Bundesbeauftragten für den
Datenschutz sowie den Hessischen Datenschutzbeauftragten gebeten, die Löschung
der Daten zu überprüfen.
Quellen: Schleswig-Holstein Holstenstraße 98 / 24103 Kiel Telefon: 0431/988-1200 / Telefax: 0431/988-1223 Homepage: http://www.datenschutzzentrum.de
Weitere Informationen:
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